Über den Verein:

     - Vereinsgeschichte

     - Streckenflug 2002

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     - Modellflieger
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Voraussetzungen :
Wenn die Eltern zustimmen, kann man bereits als 14-jähriger mit der Segelflugausbildung beginnen und unter Aufsicht eines Fluglehrers alleine fliegen. Vor dem ersten Start wird die Geburtsurkunde, eine Einverständniserklärung der Eltern bei Minderjährigen, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Verzichtserklärung benötigt. Vor dem ersten Alleinflug ist ferner ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis vorzulegen. Ein solches Attest wird von einem dafür zugelassene "Fliegerarzt" nach einer eingehenden Untersuchung ausgeteilt. Adressen über entsprechende Ärzte können Sie bei uns erhalten.

Ablauf der Ausbildung :
Die Anfängerschulung im Segelflug findet heute ausschließlich in doppelsitzigen Flugzeugen mit Fluglehrer statt. Beim Luftsportverein Papenburg stehen hierfür gleich zwei Schulflugzeuge vom Typ "L13 - Blanik" zur Verfügung. Mehr und mehr werden in der Ausbildungsphase und später bei der Streckenflugeinweisung auch Motorsegler in der Ausbildung eingesetzt. Auf diese Weise ist es möglich, auch ohne thermische Aufwinde zu Schulungsbeginn einige längere Flüge durchzuführen, die dem Schüler ausreichend Zeit zur Gewöhnung an den Umgang mit den Steuerorganen des Flugzeugs geben. Beim Streckeneinweisungsflug im Motorsegler liegt der Vorteil in der weitgehenden Wetterunabhängigkeit, die es dem Schüler erleichtert, sich in die Navigation einzuarbeiten.

Der erste Ausbildungsabschnitt dient der Grundausbildung bis zu den ersten Alleinflügen. Hat der Flugschüler drei Alleinflüge ohne Beanstandungen durchgeführt, so bescheinigt ihm der Fluglehrer die "A-Prüfung". Die weitere Ausbildung findet teils mit Flugauftrag einsitzig aber auch im doppelsitzigen Flug mit Lehrer statt.
Der zweite Ausbildungsabschnitt dient der Vertiefung der fliegerischen Fertigkeiten. Er unterteilt sich wiederum im zwei Unterabschnitte :
Die Ausbildung bis zur "B-Prüfung" und die Weiterbildung bis zur "C-Prüfung".
Für die B-Prüfung werden steilere Kreisflüge und besondere Verfahren im Landeanflug geübt. Die Vorbereitung zur C-Prüfung sieht neben Flügen nach Kompaßkurs hauptsächlich Übungen zum Fliegen in thermischen Aufwinden vor. Zur Prüfung soll neben den fliegerischen Fertigkeiten ein Thermikflug über 30 Minuten ohne Fluglehrer nachgewiesen werden.
Der dritte Ausbildungsabschnitt dient der Ausbildung zum Streckensegelflug. Ziel ist der Flugschein, der "Luftfahrerschein für Privatflugzeugführer Beiblatt C". Der Flugschüler muß hierfür eine Gesamtflugzeit von 30 Stunden erflogen haben, drei Prüfungsflüge durchführen und den Nachweis eines Streckensegelfluges über 50 km Distanz erbringen. Zusätzlich werden u.a. ein Funksprechzeugnis und eine amtliche Theorieprüfung, ähnlich wie beim Führerschein,
verlangt. Für die Ausbildung eines Anfängers bis hin zum Erwerb des Pilotenscheins liegt in der Regel ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren.

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